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Preise
Erste Ernährungsberatung
Folgetermine
30 Minuten
CHF 70.00
E-Mails, Berichte, Telefonate
pro 15 Minuten
CHF 35.00*
60 Minuten
CHF 140.00
*Der fachliche Austausch via E-Mail oder Telefon wird verrechnet.
Durch meine Zertifizierung durch das EMR Label können die Beratungskosten ihrer Zusatzversicherung angegeben werden. Informieren Sie sich, ob Ihre Versicherung einen Teil der Kosten (bis zu 80%) übernehmen wird.
Versäumte Termine
Sie können Ihren Termin 48h vorher per E-Mail oder per Telefon verschieben / absagen. Eine nicht fristgerechte Absage oder nicht wahrgenommene Termine werden mit CHF 70.00 privat in Rechnung gestellt.
Mit einer Verordnung
Ich bin nach KVV Art. 50a gesetzlich anerkannte Ernährungsberaterin. Um die Beratungen über die KVG abrechnen zu können, brauche ich eine ärztliche Verordnung. Die Kosten für ärztlich verordnete Ernährungsberatungen werden gemäss Art. 9b KVG von der Grundversicherung aller Krankenkassen übernommen. Das Honorar richtet sich nach dem Tarifvertrag zwischen dem Schweizerischen Verband der Ernährungsberater/innen (SVDE ASDD) und der santésuisse. Fragen Sie Ihren Hausarzt / zuständigen Arzt nach einer Verordnung.
Folgende Indikation werden von Ihrer Grundkasse übernommen:
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Adipositas Erwachsene (BMI > 30) oder Folgeerkrankungen durch oder in Kombination mit Übergewicht
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Adipositas Kinder und Jugendliche (BMI > 97. Perzentile) oder BMI > 90. Perzentile und Folgeerkrankungen durch oder in Kombination mit Übergewicht, nach Anhang 1 Kapitel 4 KLV
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Übergewicht (Body-Mass-Index ≥ 25 kg/m2), das mit einer Folgeerkrankung verbunden ist, die durch die Gewichtsreduktion günstig beeinflusst werden kann Stoffwechselkrankheiten (z.B. Diabetes Mellitus, Gicht)
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Herz-Kreislauferkrankungen
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Krankheiten des Verdauungssystems (z.B. Reizdarm, SIBO, Magen-Darm-Operation)
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Nierenerkrankungen
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Fehl- und Mangelernährungszustände
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Nahrungsmittelallergien und -intoleranzen
Verordnung
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